Spätestens seit Beginn der Energiekrise ist die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen noch größer geworden. Am 1. Januar 2023 trat die Wohngeld-Plus-Reform in Kraft. Hierbei wurde die Anzahl der Wohngeldhaushalte verdreifacht. Zudem wird die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden im Durchschnitt verdoppelt. Neu ist, dass das Wohngeld durch die Reform auch bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abmildert.
• Das durchschnittliche Wohngeld steigt für die bisherigen
Beziehenden um 190 Euro auf insgesamt etwa 370 Euro
pro Monat.
• Die nach der Anzahl der Personen gestaffelte Heizkostenpauschale
wird eingeführt.
• Die Klimakomponente dämpft die Wohnkostenbelastung
in energieeffizienten Wohnungen.
Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für:
• Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
• Erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
• Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat
• Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner
Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten (z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe).
Wichtig: Kinder in Wohngeldhaushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket.
Sie wollen prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben? Der Wohngeldrechner im Internet gibt ganz einfach eine erste Orientierung:
BMWSB - Wohngeld - Wohngeld-Plus - Rechner (bund.de)
Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.
Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein Antrag bei der zuständigen örtlichen
Behörde erforderlich. Unter Wohngeld | Wuppertal erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Beantragung von Wohngeld bei der Stadt Wuppertal. Sie möchten direkt zum Online-Antrag? Den finden Sie hier: Wohngeld - Serviceportal Wuppertal.
Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld-Plus automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.
Sie brauchen zur Beantragung von Wohngeld insbesondere einen:
• Wohngeldantrag
• Nachweis über die Wohnkosten
• Einkommensnachweis (z.B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid)
Je nach Lebenssituation kommen eventuell weitere Nachweise
hinzu.
Informationen zum Wohngeld-Plus gibt es im Internet unter: bmwsb.bund.de/wohngeld-plus oder bei der Stadt Wuppertal.
Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, könnten Sie Anspruch auf staatliche Hilfe bei der Finanzierung Ihrer Wohnung haben. Wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, dann bekommen Sie eventuell einen Wohnberechtigungsschein (WBS), mit dem Sie bei uns auch die Wohnungen mieten können, bei denen ein WBS erforderlich ist.
Die Anträge müssen Sie bei der Stadt Wuppertal stellen. Auf den Internetseiten der Stadt Wuppertal finden Sie alle entsprechenden Informationen und die Formulare, die für den Antrag notwendig sind.