Miet- und Wohnangebote in Wuppertal

Objektnummer: W1000/0111/0004/0011

Lüttringhauser Str. 146, 1.OG

Lüttringhauser Str. 146, 42369 Wuppertal
546,30 €
Kaltmiete
77,38 m²
Fläche
3
Zimmer
Ausstattung

Zubehörräume:
1 Balkon
1 Keller

Ausstattung Beheizung:
Eta­gen­hei­zung

Wohnungsbeschreibung
Straße, Nr.:
Lüttringhauser Str. 146
PLZ, Ort:
42369 Wuppertal
Objektlage:
Ronsdorf
Etage:
1
Wichtige Daten
Kaltmiete
546,30 €
Nebenkosten (ohne Heizkosten)
192,00 €
Heizkosten
54,00 €
Warmmiete
792,30 €
Kaution
1.638,90 €
Wohnfläche:
77,38 m²
Zimmeranzahl:
3
Bezug mögl. ab:
01.02.2025
Baujahr:
1996
Heizungsart
Eta­gen­hei­zung
Energieträger
Erd­wär­me
Energieausweis verfügbar
Erstellungsdatum vom
ab 1. Mai 2014 (EnEV 2014)
Energieausweistyp
Be­darfs­aus­weis
Energieverbrauchskennwert
90,20 kWh/(a*m²)
Karte und Umgebung
Kontakt

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Miet- und Wohnangebote
FAQ zum Wohnen bei der gwg wuppertal

Anmietung

Unser aktuelles Wohnungsangebot finden Sie hier und auf vielen verschiedenen Immobilienportalen. Über das Kontaktformular können Sie Ihr Interesse bekunden. Wir freuen uns über eine aussagekräftige Vorstellung Ihrer Person und melden uns in Kürze bei Ihnen.

Die Kaution bei der Anmietung einer Wohnung bei der gwg wuppertal beträgt drei Monatskaltmieten und kann in drei Raten ab Mietvertragsbeginn gezahlt werden.

Für den Einzug in eine, mit öffentlichen Mitteln geförderte, Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Die Erteilung ist von Einkommensgrenzen abhängig und Sie können diesen beim Bauförderungsamt der Stadt Wuppertal beantragen.

Die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie bei Ihrem Übergabetermin. Wir bemühen uns Ihnen so früh wie möglich die Wohnung zu übergeben. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Unter den nachfolgenden Voraussetzungen ist der Vermieter berechtigt eine Zustimmung zu einer Mieterhöhung vom Mieter zu verlangen. Die Mietanpassung erfolgt lediglich bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und die bestehende Grundmiete muss zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhöhung vorgenommen werden soll, bereits seit 15 Monaten unverändert sein.

Einfach das Antragsformular in der App ausfüllen und unser Service Team sendet Ihnen die Vermieterbescheinigung zu. Sie erreichen uns aber auch per E-Mail unter service@gwg-wuppertal.de oder telefonisch unter +49 202 9311 0.

Vertrag

Sollte der Mieter weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben und diese auch finanziell halten können, wird eine Sondervereinbarung zum bestehenden Mietvertrag aufgesetzt, die von allen Vertragspartnern unterschrieben werden muss und aus der hervorgeht, dass sämtliche Rechte und Pflichten ganzheitlich auf den:die, im Vertrag verbleibenden, Mieter:in übergehen.

Über den Einzug weiterer Personen in die Wohnung müssen wir unverzüglich informiert werden. Die weitere Person wird dann bei uns als Bewohner angelegt. Falls die Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag gewünscht ist, so ist eine entsprechende Änderung nötig. Vermieter haben in diesem Falle ein Widerspruchsrecht, sollten weitere Personen im Haushalt zu einer Überbelegung führen oder wenn die Person eine Gefährdung des Hausfriedens darstellt. 

Die Betriebskostenabrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugegangen sein.

Wir arbeiten aber stetig daran, die Abrechnung schnellstmöglich zu erstellen.

Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird die Miete immer zum gleichen Zeitpunkt, also einmal im Monat, von Ihrem Konto eingezogen. Sie müssen sich um nichts kümmern, ersparen sich den Weg zur Bank und müssen nicht an die Überweisung denken. Grundlage dafür ist das SEPA-Lastschriftmandat. Fragen Sie uns. Unser Service-Team hilft Ihnen gerne weiter. 

Mängelmeldung

Bei sämtlichen technischen Defekten erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr telefonisch unter +49 202 9311 0 oder per E-Mail unter service@gwg-wuppertal.de. Bei technischen Notfällen (z. B. Rohrbruch, Heizungsausfall oder anderen gravierenden Störungen) außerhalb der vorgenannten Zeiten nutzen Sie bitte unsere nachfolgende Notdienst-Rufnummer +49 202 9311 280. Erreichbarkeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Wohnen

Die Haltung sämtlicher Kleintiere, wie Wellensittiche, Hamster, Mäuse und Co. bedarf keiner Genehmigung. Die Haltung von Katzen und Hunden wird von uns geduldet. Hier hängt unsere Entscheidung maßgeblich von der Anzahl der Tiere und bei der Haltung eines Hundes, auch von dessen Rasse ab. Vordergründig ist hier, dass die Harmonie im Haus nicht unter dem Vierbeiner leidet- etwa durch Ruhestörung oder wenn sich Nachbarn belästigt fühlen.

Allem voran ist uns an einem harmonischen Miteinander unserer Mieter gelegen. Falls eine Einigung auch trotz mehrerer Gespräche nicht erzielt werden konnte, dann wenden Sie sich gerne über die nachfolgenden Kontaktdaten an unser Service Team oder direkt an Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Sie erreichen unser Service Team per E-Mail unter service@gwg-wuppertal.de oder telefonisch unter +49 202 9311 0. Weiterhin ist es in gravierenden Fällen sinnvoll ein detailliertes Lärmprotokoll vorzulegen. 

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Zudem muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Nennen Sie uns hierfür bitte Ihren Namen, das Vertragsverhältnis, um das es geht und beachten Sie bitte, dass die Kündigung von allen Vertragspartnern unterschrieben sein muss.

Die Rücknahme einer Kündigung muss unter Benennung Ihres Namens und des Vertragsverhältnisses erfolgen. Weiterhin ist die Unterschrift aller Vertragspartner notwendig. Falls für das Mietobjekt noch kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde und der Fortführung des Vertragsverhältnis mit Ihnen keine anderen Gründe entgegenstehen, ist die Rücknahme der Kündigung prinzipiell möglich.

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Bei einem internen Umzug, also innerhalb des gwg Bestands, entfällt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Es besteht die Möglichkeit das Vertragsende zu verkürzen, wenn wir geeignete Nachmieter für die Wohnung gefunden haben. Voraussetzung dafür ist, dass wir den potentiellen Nachmieter geprüft haben und es zu einem Vertragsabschluss kommt. Eine Übernahmepflicht von Gegenständen des Interessenten besteht allerdings nicht und wird im Einzelfall entschieden.

Bei der Vorabnahme wird der Zustand der Wohnung festgehalten. Zusammen mit einem unserer gwg-Mitarbeiter gehen Sie jeden Raum Ihrer Wohnung durch und stellen ggf. Schäden oder Maßnahmen fest, die vor Vertragsende noch ergriffen werden müssen. Da der Termin kurz nach der Kündigung stattfindet, bleibt Ihnen noch genügend Zeit alle nötigen Arbeiten bis zur Endabnahme durchzuführen. Wichtig! Nach der Endabnahme haben Sie keine Möglichkeit mehr die Schäden selbst zu beseitigen. Wir müssen daher Fremdfirmen damit beauftragen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen.

Nachdem die Endabnahme Ihrer Wohnung stattgefunden hat, dauert die Erstellung Ihrer Abrechnung in der Regel drei bis vier Wochen. Im Anschluss daran wird Ihnen auch zeitnah Ihre Kaution überwiesen, vorausgesetzt natürlich, dass zu diesem Zeitpunkt weder Mietrückstände bestehen noch irgendwelche Mängel am Wohnraum festgestellt wurden.

Generell hat ein Vermieter das Recht, die Kaution für eventuell nachträglich auftretende Forderungen bis zu sechs Monaten nach Vertragsende einzubehalten.

Natürlich muss uns auch Ihre Bankverbindung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, fordern unsere Mitarbeiter diese im Zuge der Endabrechnungserstellung  bei Ihnen an. Um einen Zahlendreher zu vermeiden, müssen Sie uns Ihre Bankverbindung immer schriftlich mitteilen.

 

Die Terminierung für die Endabnahme findet in der Regel kurz vor Vertragsbeendigung statt. Alle Mängel und durchzuführende Arbeiten, die im Vorabnahmeprotokoll festgehalten wurden, müssen dann erledigt sein und die Wohnung muss in einem vertragsgemäßen Zustand an uns zurückgegeben werden. Auch hier geht einer unserer gwg Mitarbeiter mit Ihnen zusammen durch alle Räume Ihrer Wohnung und hält den Zustand in einem Protokoll fest. Nach der Endabnahme haben Sie keine Möglichkeit mehr die Schäden selbst zu beseitigen. Wir müssen daher ggf. Fremdfirmen damit beauftragen und Ihnen die Kosten im Anschluss in Rechnung stellen.

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