9 | gwg wuppertal - unser zuhause | Wohnpark Schellenbeck Als Orientierungshilfe folgen zwei Beispiele, um Ihnen ein möglichst klares Bild zu geben, wie unsere Lösungsansätze aussehen können. Beispiel 1 Sie entschließen sich, mindestens für die Dauer der Bauzeit in eine andere Wohnung der gwg zu ziehen. Es ist unser Ziel, Ihnen eine geeignete Ersatzwohnung anzubieten. Dafür steht eine gewisse Anzahl an Wohnungen der gwg zur Verfügung. Sie erhalten eine Option auf Rückzug in das Quartier nach Abschluss der Arbeiten. Für die neue gwg-Wohnung ist eine Gesamtmiete zu entrichten, die in ihrer Höhe maximal der bisherigen entspricht. Die Genehmigung des Bezugs der Ersatzwohnung obliegt im Falle eines Transferleistungsbezugs unter Umständen dem JobCenter und/oder dem Sozialamt. Wir stehen diesbezüglich mit dem JobCenter und dem Sozialamt in Kontakt und unterstützen Sie auch insoweit. Die neue Wohnung wird von der gwg so hergerichtet, dass eine Renovierung durch Sie nicht erforderlich ist. Die gwg beteiligt sich an den Kosten des Umzugs. Ganz gleich, ob Sie den Umzug selbst durchführen oder auf ein von uns ausgewähltes Umzugsunternehmen zurückgreifen möchten. Frühestmöglich vor Abschluss der Arbeiten und dem möglichen Rückzug in das Quartier kontaktieren wir Sie, damit Sie entscheiden können, ob Sie Ihre Rückzugsoption ausüben möchten. Soweit es sich bei Ihrer künftigen Wohnung im Wohnpark Schellenbeck um eine öffentlich geförderte Wohnung handelt, zahlen Sie die höchstzulässige Bewilligungsmiete (Mietobergrenze). Diese liegt maximal 2€/m²/Monat über der Ausgangsmiete der jeweiligen Wohnung. Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung muss ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden. Im Rahmen der persönlichen Mietergespräche beraten wir Sie zu Rückzugswohnungen und Mietkonditionen.
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