Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden. d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren. Im Berichtsjahr liegen keine bestätigten Korruptionsvorfälle vor. Leistungsindikator GRI SRS 419 1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Erhebliche Bußgelder und nicht monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar: i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder; ii. Gesamtanzahl nicht monetärer Sanktionen; iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden. b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus. c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht monetäre Sanktionen auferlegt wurden. Es sind keine entsprechenden Fälle bekannt. Seite: 72/72
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