Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Verhaltensgrundsätze, gehen keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, Produkten sowie Dienstleistungen der gwg wuppertal im Bereich von Korruption und Bestechung hervor. Ferner wurden über die genannten Maßnahmen hinaus keine weiteren Maßnahmen, Zielsetzungen oder Strategien zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten definiert. Auch für die kommenden Jahre ist dies nicht in Planung. Leistungsindikatoren zu Kriterium 20 Leistungsindikator GRI SRS 205 1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisikengeprüft wurden. b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden. Die bestehenden Korruptionsrisiken wurden nur im Rahmen einer allgemeinen Risikobetrachtung analysiert. Eine Risikountersuchung einzelner Betriebsstätten oder abteilungen wurde aufgrund der Unternehmensgröße sowie der Geschäftstätigkeit innerhalb Deutschlands nicht vorgenommen. Leistungsindikator GRI SRS 205 3: Korruptionsvorfälle Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten: a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle. b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden. c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden. d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren. Im Berichtsjahr liegen keine bestätigten Korruptionsvorfälle vor. Leistungsindikator GRI SRS 419 1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Erhebliche Bußgelder und nicht monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar: i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder; ii. Gesamtanzahl nicht monetärer Sanktionen; iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren Seite: 71/72
RkJQdWJsaXNoZXIy NjAxNTI=