DNK-Erklärung 2022

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte: i. Von der Organisation geprüfter Vorfall; ii. Umgesetzte Abhilfepläne; iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden; iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage. Es lagen im Berichtsjahr keine Diskriminierungsfälle vor. Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN 17. Menschenrechte Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen. Die Achtung der Menschenrechte gehört mit zum Leitprinzip der gwg wuppertal. Durch die regional ausgerichtete Geschäftsfähigkeit des Unternehmens unterliegt die gwg dem deutschen Recht. Im Rahmen von Kooperationen mit anderen Betrieben/Dienstleistern achtet die gwg wuppertal auf die Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen, die ebenfalls dem deutschen Recht unterliegen. Vorzugsweise wird mit Unternehmen zusammengearbeitet, zu denen bereits seit Jahren eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung gepflegt wird. Internationale Lieferketten bestehen nicht. Das Risiko für Menschenrechtsverletzungen oder sonstige negative Auswirkungen durch die Geschäftstätigkeit der gwg wird aus diesem Grund als sehr gering eingestuft. Daher sind keine spezifischen Zielsetzungen und Maßnahmen zu dieser Thematik vorgesehen. Sollten dem Unternehmen dennoch Verletzungen gegen die Menschenrechte offenkundig werden, würde die gwg wuppertal – je nach Schwere der Verletzung in einem offenen Dialog mit den betroffenen Geschäftspartner:innen gehen. Käme es zu keiner Einigung, die auch mit der Compliance Richtlinie des Unternehmens konform geht, wird die Geschäftsbeziehung abgebrochen. Leistungsindikatoren zu Kriterium 17 Leistungsindikator GRI SRS 412 3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und verträge, die Menschenrechtsklauselnenthalten oder auf Seite: 61/72

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