ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Punkte c e des Indikators SRS 403 10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten. Im Jahr 2022 waren keine arbeitsbedingten Erkrankungen, Unfälle oder gar Todesfälle bei der gwg wuppertal zu verzeichnen. Leistungsindikator GRI SRS 403 4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die berichtende Organisation muss für Angestellte und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen: a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultationbei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzund zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern. b. Wenn es formelle Arbeitgeber Mitarbeiter Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutzgibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind. Das Unternehmen ist durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) dazu verpflichtet einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Die Einrichtung eines ASA ist bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeiter:innen erforderlich. Der ASA der gwg wuppertal tagt quartalsweise und setzt sich zusammen aus Geschäftsführer Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsrat Betriebsarzt Sicherheitsbeauftragte Personalabteilung Sinn und Zweck des ASA ist der regelmäßige Austausch über alle arbeitsschutzrelevanten Themen, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit weiterzuentwickeln und insbesondere Fehler schon in der Planungsphase auszuschließen. Leistungsindikator GRI SRS 404 1 (siehe G4 LA9): Stundenzahl der Aus und Weiterbildungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach: i. Geschlecht; ii. Angestelltenkategorie. Seite: 58/72
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