Leistungsindikator GRI SRS 403 9: Arbeitsbedingte Verletzungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Für alle Angestellten: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen(mit Ausnahme von Todesfällen); iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen; ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen); iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen; iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; v. Anzahl der gearbeiteten Stunden. Die Punkte c g des Indikators SRS 403 9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten. Leistungsindikator GRI SRS 403 10: Arbeitsbedingte Erkrankungen Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen: a. Für alle Angestellten: i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen; b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden: i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen; ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Punkte c e des Indikators SRS 403 10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten. Im Jahr 2022 waren keine arbeitsbedingten Erkrankungen, Unfälle oder gar Todesfälle bei der gwg wuppertal zu verzeichnen. Leistungsindikator GRI SRS 403 4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Seite: 57/72
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