Bei einem längeren Ausfall aufgrund von Krankheit versucht die gwg mit Hilfe des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) die erneute Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeitenden vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Auch die Wiedereingliederung nach längerer Krankheit wird vom Unternehmen unterstützt, sofern die Beschäftigten ihre bisherige Arbeit zumindest zeitweise wieder ausüben können. Arbeitssicherheit In puncto Arbeitssicherheit achtet die gwg insbesondere auf die Einhaltung der jährlichen Sicherheitsschulungen (Unterweisungen) für den Umgang mit betrieblichen Gefahren und Unfällen sowie auf die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Ersthelfern im Betrieb, um im Ernstfall reagieren zu können. Darüber hinaus gibt es einen Arbeitsschutzausschuss (ASA), welcher sich aus den folgenden Personen zusammensetzt: dem(r) Arbeitgeber:in oder einem(r) dazu Beauftragten, dem Betriebsarzt/ärztin und der Fachkraft für Arbeitssicherheit, zwei Mitgliedern des Betriebsrats, Sicherheitsbeauftragten, ggf. weiteren Fachleuten. Ausbildung Die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen erlaubt der gwg die gezielte Vorbereitung auf den eigenen Bedarf. Durch die Fluktuation der letzten Jahre standen die Rahmenbedingungen für Nachwuchskräfte bei der gwg gut. Es gab immer wieder freie Stellen, die durch den Zugriff auf ausgebildete Fachkräfte gedeckt werden konnten. Angesichts des Fachkräftemangels wird davon ausgegangen, dass es auch in Zukunft gute Chancen für eine Übernahme von Auszubildenen gibt. Lebenslanges Lernen Als eine Grundkompetenz der modernen Arbeitswelt sieht die gwg wuppertal das Thema „lebenslanges Lernen“. Nur mit einer permanenten (individuellen) Weiterentwicklung ist es möglich, den rasanten technologischen Entwicklungen stand halten zu können. Von Bildungspolitik und Unternehmen wird das Konzept häufig sehr ambivalent umgesetzt und oft fehlt es an der nötigen Lernumgebung für die optimale Personalentwicklung. Die gwg will hierfür die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen und plant den Aufbau einer Learning Management Plattform (Lernplattform). Darüber hinaus besteht für die Beschäftigten die Option an Weiterbildungen teilzunehmen. Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden gleichberechtigt behandelt. Die angemessene Bezahlung aller Mitarbeitenden wird in erster Linie über den TVöD geregelt. Wird eine freie Stelle ausgeschrieben, erfolgt zunächst durch einen Gutachter eine personenunabhängige Stellenbewertung. 16. Qualifizierung Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken Seite: 55/72
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